Liebe Mitglieder, GW u. Aufseher,

wir möchten Euch über eine aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden informieren, die wichtige Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden umfasst. Diese Verordnung ist ab sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2024.

Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden

Ab dem 01. Juli 2024 ist im gesamten Verwaltungsbezirk Baden das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen in den Wäldern und im Gefährdungsbereich des Waldes strengstens verboten. Dies beinhaltet:

  • Jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer
  • Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzern und Zigaretten
  • Verwendung von Glasflaschen und Glasscherben im Waldgebiet aufgrund der Brennglaswirkung
  • Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

Ausnahmen: Behördlich genehmigte Grillplätze sind von diesem Verbot ausgenommen, sofern nichts anderes bestimmt wird.

Strafen bei Zuwiderhandlung: Das Nichtbeachten dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Ziffer 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

Diese Maßnahmen sind notwendig, um unsere Wälder und die darin lebende Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Wir bitten alle Mitglieder des Sportfischereivereins Baden, sich strikt an diese Vorgaben zu halten und bei der Verhinderung von Waldbränden mitzuwirken.

Für weitere Informationen besucht bitte die Webseite der Bezirkshauptmannschaft Baden unter www.ris.bka.gv.at.

Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Unterstützung!

Euer Sportfischereiverein Baden

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