Gewähltes Datum:
Fisch | Status | Entnahme | Sperrzeitraum |
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Bestimmungen Raubfisch
Gewähltes Datum:
Zander
Kunstköder | Köderfisch |
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Hecht
Wels
Kunstköder | Kunstköder | Köderfisch | Naturköder |
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Kompakt 2024
Allgemein
- Vor Fischbeginn ist auf allen Gewässern das Datum auf der FISCHTAGE-LISTE je Revier einzutragen
- Fischwoche Fließreviere & WNK Dl: Mo.- So. / 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
- Fischwoche Teichreviere & WNK D2: Mo.- So./ 00 - 24h / Schalbreite: von 6 bis 22h zu befischen
- Doblhoffteich: bei aktivem Bootsbetrieb ist das Fischen einzustellen
- Haken: alle Köder nur mit Einfachhaken und widerhakenlos!
- Das Mitführen von Unterfänger (Mindestspannweite 38cm (Forellenreviere) bzw. 60cm (Teichreviere)), Lösezange, Maßstab, Kugelschreiber etc. sowie Abhakmatte (mind. ca. 90 x 60 cm) ist bei der Ausübung der Fischerei verpflichtend.
- Die Abhakmatte sowie der Kescher müssen offen (ausgebreitet) beim Angelplatz liegen. Ausschließlich beim Spinnfischen können beide an einem Kleidungsstück oder Rucksack befestigt sein, müssen aber jederzeit griffbereit bzw. einhändig einsetzbar sein. Eine Verwahrung in einer Hülle oder im Rucksack entspricht nicht dieser Vorgabe!
- Die Benützung einer Abhakmatte ist beim stationären Fischen weiterhin verpflichtend, beim Spinn- und Fliegenfischen (mobiles Fischen) nur der Situation angepasst zu verwenden, jedoch nicht verpflichtend.
Köder
- Anfütterungsverbot auf allen Teichen/ Ausnahme: Futterspirale, PVA Säckchen am WN Kanal (D2) ist anfüttern in geringen Mengen erlaubt!
- beim Raubfischfang nur Köderfisch u. Fischteile ab mind. 10 cm Länge verwenden (bis 30.9.)!
- Sämtliche Kunstköder können aufTeichgewässern inkl. WNK D2 mit max. zwei Einzelhaken (Schonhaken!) gefischt werden
- Fließgewässer (exkl. WNK D2) : nur mit Kunstköder und Obst zu befischen (Achtung: Änderung Triesting 1/4: Fly only)
Entnahme
- Entnahme März - September: 4/8 Friedfische & 2 Raubfische pro Tag/Woche
- Entnahme Oktober - Dezember: 4/8 Friedfische & 1 Raubfisch pro Tag/Woche
- wenn die tägliche Entnahme von 4 Friedfischen (Karpfen) erreicht ist, kann nur mehr auf Raubfische sowie auf Schleie (3 Stück) sowie Weißfische (10 Stk.) mit Köderfisch/Kunst- bzw. Obstköder gefischt werden!
- jährliche Entnahme: max. 60 Friedfische, davon 10 Schleien (max. 5 Schleien über 40 cm) und 20 Raubfische (max. 5 Zander, 5 Hechte, 10 Welse)
- Jahresentnahme Barsch max. 3 Stück & Schleie max. 10 Stück pro Jahr (in Summe über alle Reviere!)
- Forellenentnahme Schalbreitenteich: 3 Stk. täglich/ 6 Stk. wöchentlich/ 60 Stk. jährlich
Entnahmebeschränkung Salmoniden
- Äsche, Bachforelle (& Koppe) ganzjährig geschont // Piesting FA 1/3 & Myrabach: Entnahmefenster Regenbogenf. 30 - 40 cm
- Schwechat 11/2+I/la und Mühlbach, Mödlingbach 1/1, Triesting 1/4, Triesting 1/4a, Piesting 1/8, WNK D1/D2: Einfachlizenz: 6 Stk. Tag/Woche, 60 Stk. Jahr MF & OM: 6 Stk. Tag/Woche, 30 Stk. pro Revier, max. 60 Stk./Jahr über alle Reviere in Summe
- Fischa-Dagnitz C l/5a, Piesting FA 1/3 und Myrabach: nur für ordentliche Mitglieder 15 Tage zu befischen Entnahmebeschränkung: 3 Stk. Tag/Woche, 15 Stk. Jahr
- Mödlingbach 1/1, Schwechat 1/la: nur 15 Tage pro Jahr zu befischen // Reisenbach C l/5b nicht zu befischen da Aufzucht-Strecke
ACHTUNG!
- Sämtliche angeeignete Fische dürfen ausnahmslos nur weidgerecht getötet vom Gewässer mitgenommen werden. Ein Lebendtransport (auch von Köderfischen zu den Gewässern!) ist untersagt!
- Triesting 1/4: erlaubte Köder ausschließlich Fliege, Nymphe oder Streamer (können auch mit der Spinnrute gefischt werden !)
- Kescher Mindestspannweite im Revier WNK Dl beträgt 38 cm (Revier WNK D2 unverändert 60cm Mindestspannweite!)
- Für den Raubfischfang am Wr. Neustädter Kanal sind ausschließlich Kunstköder zu verwenden!
- Verbot der Verwendung von Köderfischen oder Köderfischteilen ab l.Oktober
- Störe aller Arten sind ganzjährig geschont und deshalb mit entsprechender Sorgfalt ins Gewässer rückzusetzen.
- Entnahmefenster Zander für Schalbreite, Doblhoff & WNK D2: 40 - 65 cm