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Die fließende Pracht der Schwechat-Flüsse

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Willkommen an der Schwechat I/1, I/2, I/3 & Sattelbach

Die Schwechat I/1, I/2, I/3 & Sattelbach erstrecken sich über eine beeindruckende Länge von ca. 25 km. Dieses weitläufige Revier bietet eine atemberaubende Landschaft für Angler, die eine Vielzahl von Angelmöglichkeiten suchen.

Reichhaltiger Fischbestand

Mit einem Bestand von Bachforellen, Regenbogenforellen und andere Weißfischarten ist dieses Revier ein Traumziel für jeden Angler.

Nachhaltiges Angeln

Wir legen Wert auf den Schutz und die Erhaltung unserer Gewässer und ihrer Bewohner, daher ist das Angeln mit Lebendködern und toten Köderfischen verboten.

Angelregeln

Dieses ausgedehnte Revier ist ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass Tagekarten nur für bestimmte Abschnitte verfügbar sind und die Äsche ganzjährig gesperrt ist.

Rechtliche Voraussetzungen

Eine amtliche Fischerkarte für Niederösterreich ist erforderlich, um in der Schwechat und im Sattelbach zu angeln.

Wir freuen uns, Sie in diesem vielfältigen und malerischen Fließgewässer begrüßen zu dürfen, und laden Sie ein, Teil unserer Angelgemeinschaft zu werden.

Lizenz

Lizenzinformationen für Schwechat I/1, I/2, I/3 & Sattelbach

Entdecken Sie die Vielfalt des Schwechat I/1, I/2, I/3 & Sattelbach:

  • Diese reizvollen Fließgewässer bieten ein abwechslungsreiches Angelumfeld, ideal für diejenigen, die die Ruhe und Schönheit des Flussangelns schätzen.
  • Zugänglich für Angler mit einer Einfach- oder Mehrfachlizenz.

Lizenzpreise und Saisonstart:

  • Einfachlizenz für Erwachsene:
    • Gültigkeitszeitraum: 16. März bis 31. Dezember

Kinder- und Jugendlizenzen:

  • Kinder (bis 14 Jahre, in Begleitung eines volljährigen Lizenznehmers):
    • Gültigkeitszeitraum: 1. März bis 31. Dezember
  • Jugendliche (ab 14 Jahre):
    • Gültigkeitszeitraum: 1. März bis 31. Dezember

Forellenkombi Triesting I/3 + Schwechat I/1-I/3:

  • Forellenkombilizenz für Triesting I/3 und Schwechat I/1-I/3: Ideal für Forellenangler, die mehrere Gewässer nutzen möchten.
  • verfügbar ab dem 16. März.
  • Diese Lizenz eröffnet Ihnen Zugang zu zwei der besten Forellenreviere, was eine größere Vielfalt an Angelmöglichkeiten und Erlebnissen bietet.

Forellenkombi groß (Triesting I/3, Schwechat I/1-I/3, Piesting I/3):

  • Große Forellenkombilizenz: Erleben Sie das ultimative Forellenangeln in drei herausragenden Revieren.
  • mit Beginn am 16. März.
  • Diese umfassende Kombilizenz ermöglicht es Ihnen, die einzigartigen Eigenschaften und Angelherausforderungen von Triesting I/3, Schwechat I/1-I/3 und Piesting I/3 zu genießen.

Lizenzanforderungen:

  • Lizenzanträge können über unsere Website eingereicht werden.
  • Voraussetzung für den Erhalt einer Lizenz ist der Besitz einer gültigen amtlichen NÖ. Fischerkarte.
  • Die Vergabe der Lizenzen erfolgt je nach Verfügbarkeit.

Ihr Angelabenteuer in Schwechat I/1, I/2, I/3 & Sattelbach:

  • Wir laden Sie ein, die natürliche Schönheit und die fischreichen Gewässer von Schwechat I/1, I/2, I/3 & Sattelbach zu erleben. Werden Sie Teil unserer Angelgemeinschaft und genießen Sie unvergessliche Stunden am Wasser. Für weitere Informationen zur Lizenzierung besuchen Sie bitte unsere Webseite.
Karte
Das Revier Schwechat I/1+I/2+I/3 inkl. Sattelbach ist ein Revier und beginnt bei der Wehr St. Helena (Aquädukt Wiener Hochquellen-Wasserleitung in Baden, gekennzeichnet mit oranger Reviertafel). Das Revier endet in Klausenleopoldsdorf (Brücke über die Schwechat Richtung Lammerau, gekennzeichnet mit oranger Reviertafel).

Der befischbare Teil des Sattelbaches beginnt bei Mündung in die Schwechat und endet bei der Gefällstufe oberhalb der Autobahnbrücke A23 in Heiligenkreuz (gekennzeichnet mit oranger Reviertafel).Der Abschnitt zwischen den Brücken vor und nach dem Stift Heiligenkreuz ist eine mit orangen Tafeln gekennzeichnete Schonstrecke.

Die gesamte Revierlänge beträgt ca. 25 km, die durchschnittliche Breite 9 m. Davon (S I/1 – 3km, S I/2 – 5km, S I/3 – 14km, Sattelbach – 3km) Alle sonstigen Zubringer sind Aufzuchtstrecken und daher NICHT zu befischen.

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