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Ausgabe I/2024
Fließgewässer
Auf allen Fließgewässern ist vor Fischbeginn das Datum in die FISCHTAGE-LISTE pro Revier einzutragen. Es gelten die
Bestimmungen laut „KOMPAKT 2024“ u. aktuelle Bestimmungen (siehe Rundschreiben).
Bachforelle & Äsche sind ganzjährig gesperrt.
Reviergrenzen sind mit Reviertafeln Anfang und Ende gekennzeichnet.
Wr. Neustädter Kanal D1: (Fließgewässer)
Wr. Neustadt bis Kanalhaltung 35 (Brücke Schönauerstrasse).
Triesting I/4a
Wehranlage Dornau bis Gemeindegrenze Münchendorf / Achau.
Alle frei zugänglichen Werkskanäle können befischt werden. Der Feller-Unterwerkskanal in Günselsdorf (vom
Turbinenausgang bis zur Hainfelder Bundesstraße) ist nur vom Flussbett aus zu befischen.
Schwechat II/2
Wehranlage St. Helena bis Gemeindegrenze Laxenburg (Reviertafeln).
Alle Zugerinne oberhalb des Hörmbach sind nicht zu befischen.
Schwechat I/1a
100m Flussabwärts der A2 bis auf Höhe Seedörfl
maximal 15 Fischtage in der Saison
Badener Mühlbach
Wehranlage St. Helena bis Gemeinde Laxenburg (Einfriedung Schlosspark).
Das Fischen in der Wassergasse sowie am Josefsplatz ist verboten.
Piesting FA I/8
Von der A3 in Ebreichsdorf bis zur Gemeindegrenze Schranawand
Die Strecke im Schlosspark Ebreichsdorf darf nicht befischt werden.
Mödlingbach MÖ I/
Von Autobahnbrücke Sparbach bis Bauhof Gaaden (Reviertafeln), sämtliche anderen Zugerinne sind als
Aufzuchtbäche nicht zu befischen.
Maximal 15 Fischtage in der Saison.
Fischa-Dagnitz C 1/5a
Brücke B60 unter UNTERWALTERSDORF bis B10 bei Schwadorf
Maximal 15 Fischtage in der Saison und nur für ordentliche Mitglieder zu befischen.
Reisenbach C I/5b
Dient nur zur Aufzucht