Erweiterte Kfz-Zufahrt bei „Hirschwasser“ freigegeben

 

Liebe Mitglieder, Lizenznehmer, Anglerinnen und Angler,

 

ein hochengagiertes Team hat in den letzten Wochen und Monaten mit großem Einsatz unser Teichgewässer „Hirschwasser“ sowie die Zufahrtswege und die Umgebung in einen hervorragenden Zustand versetzt. Einige Detailarbeiten sind noch ausstehend, aber wir freuen uns, euch bereits jetzt eine Neuerung anbieten zu können:

 

Ab sofort ist probehalber und bis auf Widerruf eine erweiterte Zufahrt mit einem herkömmlichen Fahrzeug gestattet.

Ihr könnt:

 

  1. Mit dem Fahrzeug direkt zum gewählten Angelplatz fahren und
  2. das Fahrzeug dort abstellen.

Dies gilt ausschließlich für die im folgenden Übersichtsplan des Reviers Hirschwasser in GRÜN gekennzeichneten Bereiche. Im ROT gekennzeichneten Bereich gilt eine Einbahnregelung – das Einfahren/Zufahren zu den Angelplätzen vom Parkplatz-Vereinshaus ist in diese Richtung untersagt. Dort ist auch das Abstellen von Fahrzeugen verboten.

 

Bitte achtet darauf, dass das Fahrzeug so geparkt wird, dass andere Fahrzeuge jederzeit ungehindert vorbeifahren können. Da an den Angelplätzen auch Zelte aufgestellt werden dürfen, bitten wir sowohl die Zufahrenden als auch die „Camper“ um besondere gegenseitige Rücksichtnahme.

 

  • Zelte sollten so platziert werden, dass ein Vorbeifahren weiterhin möglich ist.
  • Zufahrende sind verpflichtet, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Für die Nachtstunden empfehlen wir, ein „Lämpchen“ am Zelt anzubringen, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.

 

Anmerkung:

Bis zur Veröffentlichung einer Überarbeitung der Geschäftsordnung I/2025 „Teich-, Fließ- und Forellengewässer ersetzt diese Regelung die in diesem Dokument unter dem Titel „Teichgewässer – Hirschwasser“ vorgeschriebene Zufahrtsregelung.

 

Wir danken dem Hirschwasser-Team für den unermüdlichen Einsatz und freuen uns, euch diese Verbesserung anbieten zu können. Für Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das SFV-Baden Team

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